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VwGH 21. 1. 2003, 2002/11/0092 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2004/547ZfV 2004, 275 Heft 2 v. 3.5.2004

§ 66 Abs 2 AVG (Berufungsverfahren; wenn Sachverhalt mangelhaft ist, ist Behebung des angefochtenen Bescheides und Zurückverweisung der Angelegenheit an untergeordnete Behörde nur zulässig, wenn Durchführung einer mündlichen Verhandlung unvermeidlich scheint; Notwendigkeit umfangreicher Beweisaufnahmen oder Berechnungen machen Zurückweisung nicht zulässig)

VwGH 21.01.2003, 2002/11/0092

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