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VwGH 28. 1. 2003, 99/18/0320 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2004/515ZfV 2004, 267 Heft 2 v. 3.5.2004

§ 71 Abs 1 AVG (Wiedereinsetzung; minderer Grad des Versehens, keiner; Aufenthaltsverbotsbescheid; unvollständige Übersetzung; Schubhaft)

VwGH 28.01.2003, 99/18/0320

Nach der hg Rsp (23.06.1998, 97/21/0770, mwN) hat ein Fremder keinen Anspruch auf Erlassung eines B nach dem FrG in einer ihm verständl Sprache. Weiters stellt die Verhängung der Schubhaft über den Fremden (für sich allein) keine taugl Begründung für einen WE-A dar. Einem in Schubhaft befindl Fremden fehlt näml die Dispositionsfähigkeit nicht soweit, dass er allein deswegen zur Wahrung der Rechtsmittelfrist außerstande wäre.

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