§ 71 Abs 1 AVG (Wiedereinsetzung; minderer Grad des Versehens, keiner; Aufenthaltsverbotsbescheid; unvollständige Übersetzung; Schubhaft)
VwGH 28.01.2003, 99/18/0320
Nach der hg Rsp (23.06.1998, 97/21/0770, mwN) hat ein Fremder keinen Anspruch auf Erlassung eines B nach dem FrG in einer ihm verständl Sprache. Weiters stellt die Verhängung der Schubhaft über den Fremden (für sich allein) keine taugl Begründung für einen WE-A dar. Einem in Schubhaft befindl Fremden fehlt näml die Dispositionsfähigkeit nicht soweit, dass er allein deswegen zur Wahrung der Rechtsmittelfrist außerstande wäre.