§ 9 Abs 2 VStG (verantwortlich Beauftragter; ausreichendes Kontrollsystem nötig, wenn er sich zur Verpflichtungserfüllung dritter Personen bedient; Kontrollmaßnahmen müssen Verwaltungsübertretung verhindern können)
VwGH 12.12.2002, 2002/07/0155
§ 9 Abs 2 VStG (verantwortlich Beauftragter; ausreichendes Kontrollsystem nötig, wenn er sich zur Verpflichtungserfüllung dritter Personen bedient; Kontrollmaßnahmen müssen Verwaltungsübertretung verhindern können)
VwGH 12.12.2002, 2002/07/0155