§ 9 VStG (verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit, handelsrechtliche Geschäftsführer einer GmbH)
§ 370 GewO (verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit des gewerberechtlichen Geschäftsführers für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften; das Güterbeförderungsgesetz zählt nicht dazu)