§ 82 Abs 1 StVO (Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken, Bewilligungspflicht)
§ 84 Abs 2 StVO (Werbungen und Ankündigungen außerhalb des Straßengrundes, Verbot 100 m vom Straßenrand außerhalb von Ortsgebieten; Verwaltungsstrafverfahren, Gasthausparkplatz, Container mit Aufschrift, notwendige Prüfung hinsichtlich Qualität als Straße mit öffentlichem Verkehr)