§ 5 Abs 1 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigten Zustand; Atemluftuntersuchung, Alkomat; Hinweis auf Fehlfunktion, keine; Ergebnis, Widerlegung nur durch Gutachten über Blutuntersuchung; Alkomat)
VwGH 20.12.2002, 2001/02/0182