§ 29b Abs 1 StVO (gehbehinderte Personen; Ausnahmebewilligung, keine; dauernde starke Gehbehinderung, Sachverständigengutachten; „große Schmerzen“, keine; mögliche Besserung der Beschwerden bis zur Beschwerdefreiheit; Gehstrecke von ca 500 m ohne wesentliche Behinderung zumutbar)
VwGH 31.01.2003, 2000/02/0243