§ 5 Abs 1 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Atemluftuntersuchung, Ergebnis, Widerlegung nur durch Gutachten über Blutuntersuchung; Alkomat; „Nacheich-Etikette“, Rückschluss auf Eichung, keiner)
VwGH 20.12.2002, 2000/02/0225