§ 57a Abs 2 KFG 1967 (wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; gleicher Maßstab an Vertrauenswürdigkeit bei erstmaliger Ermächtigungserteilung und bei Widerruf bereits erteilter Ermächtigung; diverse Verwaltungsübertretungen und gerichtliche Straftaten; fehlender Zusammenhang zur Begutachtungstätigkeit)
§ 36 lit a KFG 1967 (Lenken eines nicht zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuges)