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VwGH 30. 1. 2003, 2000/21/0099 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2004/400ZfV 2004, 222 Heft 2 v. 3.5.2004

§ 75 Abs 1 FrG 1997 (Non-refoulement-Prüfung; Feststellungsbescheid; Nigeria; Haftbefehl; Religionszugehörigkeit)

VwGH 30.01.2003, 2000/21/0099

Mit dem nunmehr angef B stellte die bel Beh gem § 75 Abs 1 FrG 1997 fest, es bestünden keine stichhaltigen Gründe für die Annahme, dass der Bf in Nigeria gem § 57 Abs 1 oder Abs 2 FrG bedroht sei.

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