§ 36 Abs 2 Z 2 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Verwaltungsübertretungen; Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit; alkoholisierter Kraftfahrzeuglenker; Gefährlichkeitsprognose; Interessenabwägung)
VwGH 13.12.2002, 2000/21/0071
Die Beschw bestreitet nicht die zu den VerwÜbertretungen des Bf getroffenen Feststellungen und wendet sich auch nicht gegen die Auffassung der bel Beh, dass der Tatbestand des § 36 Abs 2 Z 2 FrG verwirklicht sei. Wenn auch die zweite Bestrafung des Bf nach § 99 Abs 1b StVO erfolgte und § 36 Abs 2 Z 2 FrG auf VerwÜbertretungen nach § 99 Abs 1 oder Abs 2 StVO Bezug nimmt, hegt der GH gegen diese Auffassung keine Bedenken, stellen doch § 99 Abs 1b StVO (eingefügt durch BGBl I 1998/92; somit nach In-Kraft-Treten des FrG) und der bei In-Kraft-Treten des FrG gültige § 99 Abs 1 lit a) StVO das selbe Verhalten unter Strafe.