§ 10 Abs 2 Z 1 FrG 1997 (Versagung eines Aufenthaltstitels; Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit; kein Studienerfolgsnachweis; fehlende Unterhaltsmittel)
§ 12 Abs 1 FrG 1997 (ebenso; kein Anspruch auf eine für Inländer ortsübliche Unterkunft)