vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 12. 9. 2002, 99/20/0618 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2004/73ZfV 2004, 58 Heft 1 v. 1.3.2004

§ 6 Z 1 AsylG 1997 (Asylantrag; Abweisung als offensichtlich unbegründet; Entscheidungsgrundlage; Angaben des Asylwerbers; Herkunftsland)

VwGH 12.09.2002, 99/20/0618

Im vorliegenden Fall hat der Bf jedenfalls in der Berufung eindeutig angegeben, die Staatsangehörigkeit von Sierra Leone zu besitzen, die er auch seinen früheren Angaben zufolge zumindest am Beginn seines Lebens offensichtl gehabt haben musste. In der Beschw wird daran festgehalten, dass der Bf noch immer Staatsbürger Sierra Leones sei und dieses Land habe verlassen müssen, weil er sich geweigert habe, für die Rebellen zu kämpfen; überdies sei aufgrund des Vorbringens des Bf Sierra Leone als sein letzter gewöhnl Aufenthalt anzusehen. Da zumindest nach dem Berufungsvorbringen des Bf schon nicht davon ausgegangen werden kann, dass er seinen eigenen Angaben zufolge die Staatsangehörigkeit von Sierra Leone verloren habe, hat die bel Beh, indem sie seinen AsylA mit der dargestellten Begründung gem § 6 Z 1 AsylG als offensichtl unbegründet abwies, den angefochtenen B mit inhaltl Rechtswidrigkeit belastet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!