§ 1 Abs 1 Sbg FischereiG 1969 (Fischereirecht, Begriff)
§ 1 Abs 2 Sbg FischereiG 1969 (Unabhängigkeit des Fischereirechts vom Grundeigentum; selbstständiges dingliches Recht; keine rechtliche Berührtheit des Fischereiberechtigten durch die einem Dritten erteilte Schifffahrtskonzession)