§ 2 Abs 3 ForstG 1975 (Windschutzanlagen; Definition; Windschutzanlagen gelten als Wald; keine Einschränkung auf bestimmte Schutzzwecke oder Schutzobjekte; nur eine Verbindung von Bäumen und Sträuchern erfüllt Begriff der Windschutzanlage)
VwGH 21.11.2002, 2001/07/0121