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VwGH 14. 11. 2001, 99/03/0303 (EISENBAHNWESEN)

JudikaturEISENBAHNWESENZfV 2004/53ZfV 2004, 49 Heft 1 v. 1.3.2004

§ 35 Abs 2 EisbG (eisenbahnrechtliche Baugenehmigung, Entscheidung über subjektiv-öffentlicher Rechte, Verweisung zivilrechtlicher Ansprüche auf den Zivilrechtsweg; keine subjektiv-öffentliche Rechte auf Vermeidung von Lärm- und Erschütterungsimmissionen, amtswegige Berücksichtigung im Falle von Gesundheitsgefährdungen)

§ 35 Abs 3 EisbG (Vorteilsabwägung bei Einwendungen betreffend Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte)

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