§ 37 Abs 6 TFLG 1996 (Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an agrargemeinschaftlichen Grundstücken; Aufsicht über die Agrargemeinschaften; Streitigkeiten; Aufsichtsbeschwerde; Abgrenzung zum Antrag auf Streitentscheidung gemäß § 37 Abs 7 )