Art 139 Abs 1 letzter Satz B-VG (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; kein Rechtseingriff; Rechtsnorm, die nur die Ausübung staatlicher Funktionen zum Gegenstand hat; fachlich geschulte Hilfskraft nach Wildfleischverordnung, Verpflichtung zur Verwendung eines bestimmten Formulars)
§ 1 FlUG (Festlegung, welche Tierarten der Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterliegen)