§ 7 Abs 3 Z 1 FSG (Verkehrszuverlässigkeit, Verneinung, bestimmte Tatsachen; ua In-Betrieb-Nehmen eines Fahrzeuges und Verwirklichung einer Verwaltungs-übertretung wegen Alkoholbeeinträchtigung nach § 99 Abs 1 bis 1b StVO )
§ 7 Abs 3 Z 1 FSG (Verkehrszuverlässigkeit, Verneinung, bestimmte Tatsachen; ua In-Betrieb-Nehmen eines Fahrzeuges und Verwirklichung einer Verwaltungs-übertretung wegen Alkoholbeeinträchtigung nach § 99 Abs 1 bis 1b StVO )