vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH 25. 5. 2003, G 43/03 (JAGDRECHT)

JudikaturJAGDRECHTZfV 2004/288ZfV 2004, 138 Heft 1 v. 1.3.2004

§ 3a Abs 12 Nö Jagdgesetz 1974 (Wildtierhaltung im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes; Betriebsinhaber hat ein Auswechseln des in seinem Gehege gehaltenen Wildes unverzüglich zu melden; entkommene Tiere gelten als zahm gemacht im Sinne des § 384 ABGB )

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!