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VfGH 11. 6. 2003, B 1758/00 (GLEICHHEIT)

JudikaturGLEICHHEITZfV 2004/283ZfV 2004, 136 Heft 1 v. 1.3.2004

keine Verletzung (Bescheid)

VfGH 11.06.2003, B 1758/00

Keine willkürliche oder denkunmögliche Verpflichtung der Beschwerdeführerin zum Ersatz zu Unrecht empfangener Geldleistungen aufgrund des Entfalls des Diensteinkommens wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst.

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