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VfGH 28. 2. 2003, B 1225/00 (GESETZLICHER RICHTER)

JudikaturGESETZLICHER RICHTERZfV 2004/276ZfV 2004, 134 Heft 1 v. 1.3.2004

keine Verletzung (Bescheid)

VfGH 28.02.2003, B 1225/00

Rechtserwerb durch ein Erbteilungsübereinkommen ist als Erwerb unter Lebenden im grundverkehrsrechtlichen Sinn zu qualifizieren, der einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedarf; Behörde hat nicht zu Unrecht eine ihr gesetzlich nicht zukommende Zuständigkeit in Anspruch genommen.

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