keine Verletzung (Bescheid)
VfGH 28.02.2003, B 1225/00
Rechtserwerb durch ein Erbteilungsübereinkommen ist als Erwerb unter Lebenden im grundverkehrsrechtlichen Sinn zu qualifizieren, der einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedarf; Behörde hat nicht zu Unrecht eine ihr gesetzlich nicht zukommende Zuständigkeit in Anspruch genommen.