Art 8 MRK (Aufenthaltsverbot; Interessenabwägung; Rechtsprechung des EGMR)
VfGH 13.03.2003, B 1835/02
Der EGMR geht bei der Interessenabwägung nach Art 8 Abs 2 MRK jeweils auf die besonderen Umstände des Einzelfalles im Detail ein. Bei Beurteilung des öffentl Interesses waren vorwiegend die Gründe für die fremdenrechtl Maßnahme entscheidend, bei einer strafrechtl Verurteilung auch die Schwere des Deliktes. Für das Gewicht des Eingriffes in das Privat- und Familienleben waren im Wesentl folgende Kriterien maßgebend: