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VfGH 28. 2. 2003, B 1225/00 (EIGENTUM)

JudikaturEIGENTUMZfV 2004/271ZfV 2004, 132 Heft 1 v. 1.3.2004

keine Verletzung (Bescheid)

VfGH 28.02.2003, B 1225/00

Keine denkunmögliche Gesetzesanwendung, wenn, von der Ansicht ausgehend, dass der Beschwerdeführerin nach § 20 Tir Höfegesetz nur ein Anspruch auf Abfindung ihres Erbteils in Geld zukommt und sie sohin keinen gesetzlichen Anspruch auf Übertragung des Grundstücks in ihr Eigentum hat, die beantragte Genehmigung des Erbteilungsübereinkommens versagt wird.

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