Art 139 Abs 1 B-VG (Verordnungsprüfung; Individualantrag auf teilweise Aufhebung eines Flächenwidmungs- und eines Bebauungsplanes; mangelnde rechtliche Betroffenheit; Legitimation auch angesichts der gesetzlichen Verpflichtung zur Verwertung nicht mehr benötigter Liegenschaften zu angemessenen Preisen nicht gegeben)