§ 53 ÄrzteG 1998 (Werbebeschränkung und Provisionsverbot; Enthaltung von unsachlichen oder das Standesansehen beeinträchtigenden Information)
§ 136 ÄrzteG 1998 (Disziplinarvergehen)
Art 3 Richtlinie „Arzt und Öffentlichkeit“ (das Standesansehen beeinträchtigende Information; Herabsetzung der Ehre und des Ansehens der Ärzteschaft gegenüber Gemeinschaft, Patienten oder Kollegen)