§ 12 Abs 1 WaffG 1996 (Waffenverbot; Verhütung von Gefährdungen; Zukunftsprognose; strenger Maßstab; gerichtliche Verurteilungen; waffenrechtlicher Bezug; Voraussetzungen des § 8 WaffG )
VwGH 12.09.2002, 2000/20/0425
Die Verhängung eines Waffenverbotes dient der Verhütung von Gefährdungen der in § 12 Abs 1 WaffG bezeichneten Art und setzt nicht voraus, dass es schon zu einem missbräuchl Verwenden von Waffen durch den Betroffenen gekommen ist. Es genügt, wenn konkrete Umstände vorliegen, durch die die im G umschriebene Annahme für die Zukunft gerechtfertigt erscheint. Bei der Beurteilung dieser Frage ist nach dem Schutzzweck des WaffenG ein strenger Maßstab anzulegen (VwGH 18.07.2002, 99/20/0189).