§ 12 Abs 1 WaffG 1996 (Verbotstatbestand; Besorgnis der missbräuchlichen Verwendung; Waffenverbot; Schutzzweck; strenger Maßstab; gesetzwidrige Überlassung an Minderjährigen)
VwGH 18.07.2002, 99/20/0189
Der Bf macht geltend, dass die geswidrige Überlassung des Jagdgewehres an Christian M zur Jagd nicht die Annahme künftigen missbräuchl Verwendens von Waffen rechtfertige. Die Rechtswidrigkeit der Überlassung der Waffe an Christian M zur Jagd sei unstrittig, jedoch sei die spätere Überlassung innerhalb der Liegenschaft des Bf, damit M die Waffe in den Waffenschrank bringe, zulässig gewesen. Es habe zu diesem Zeitpunkt niemand mit dem Selbstmord des Christian M rechnen können, bei dem es sich um einen langjährigen Freund des Bf und um eine bisher überaus zuverlässige Person gehandelt habe. Da es nur durch eine Verkettung unglücklicher Umstände zu dem Selbstmord gekommen sei und für den Bf als Eigenjagdbesitzer auch wirtschaftl „sehr viel auf dem Spiel“ stehe, würden die besonderen Umstände des gegenständl Falles den Schluss zulassen, dass der Bf in Zukunft niemals mehr einer nicht berechtigten Person eine Jagdwaffe übergeben und damit ein iSd § 12 Abs 1 WaffG gefährdendes Verhalten an den Tag legen könnte.