§ 4 Abs 1 VVG (vertretbare Handlung; Vollstreckung; bestimmter Titel als Voraussetzung; allgemeine Anordnung, einen Gehsteig herzustellen, zu unbestimmt)
§ 4 Abs 2 VVG (ebenso; Kostenvorschreibung; Berücksichtigung der Unzulässigkeit der Vollstreckung; nicht vollstreckbare Auflage)