§ 56 AVG (Bescheid, Erlassung; Bescheid an mehrere Adressaten; nur wirksam für namentlich genannten Adressaten; Bezeichnung der Adressaten nur als Eigentümer einer der Einlagenzahl nach bestimmten Liegenschaft; Gemeinschaft der Miteigentümer keine juristische Person; keine Wohnungseigentümergemeinschaft nach WEG)
VwGH 23.05.2002, 2001/05/1170