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VwGH 11. 10. 2002, 2002/02/0118 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2004/212ZfV 2004, 105 Heft 1 v. 1.3.2004

§ 51e Abs 4 VStG (öffentliche mündliche Verhandlung; Absehen, Gründe, Erlassung eines verfahrensrechtlichen Bescheides; keine Anwendung bei Bestätigung eines erstinstanzlichen verfahrensrechtlichen Bescheides)

VwGH 11.10.2002, 2002/02/0118

Die Regelung des § 51e Abs 4 VStG entspricht inhaltl dem § 67d Abs 4 AVG; sie gilt einerseits für den Fall, dass der UVS selbst einen verfahrensrechtl B zu erlassen hat, daneben aber auch, wenn er aufgrund eines DevolutionsA einen ausstehenden verfahrensrechtl B erlassen muss (vgl zutreffend Walter / Thienel , Die VerwVerfNov 1998, S 190).

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