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VwGH 6. 11. 2002, 2002/04/0010 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2004/199ZfV 2004, 102 Heft 1 v. 1.3.2004

§ 33 Abs 1 VwGG (Gegenstandslosigkeit; Nicht[mehr]erreichbarkeit des Verfahrensziels; Wegfall der Rechtsverletzungsmöglichkeit, Fehlendes rechtliches Interesse infolge Eintritts einer verfügten Rechtsfolge)

VwGH 06.11.2002, 2002/04/0010

Mit B der KomAustria wurde der Bfin die Zulassung zur Veranstaltung des beantragten Hörfunkprogramms erteilt.

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