§ 46 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Mängelbehebungsauftrag, Fristversäumnis infolge Umbauarbeiten, vorhersehbare Arbeiten, keine ordnungsgemäße Aufbewahrung gerichtlicher Schriftstücke; Behauptung zumutbarer Maßnahmen zur Fristeinhaltung, keine)
VwGH 06.11.2002, 2002/02/0254