§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG (Inhalt der Beschwerde, Beschwerdepunkt; Behauptete Verletzung im Recht auf gesetzmäßiges Verwaltungsverfahren und im Recht auf richtige und gesetzmäßige Anwendung von Verwaltungsvorschriften, keine bei bloßer Zurückweisung des Einspruches als verspätet)
VwGH 11.10.2002, 2002/02/0160