§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG (Inhalt der Beschwerde, Beschwerdepunkt; Behauptete Verletzung im Recht mangels Vorlage der gesetzlichen Voraussetzungen der angelasteten Verwaltungsübertretung nicht schuldig erkannt und nicht bestraft zu werden bzw geringer bestraft zu werden; keine bei bloßer Zurückweisung der Berufung als verspätet)
VwGH 06.11.2002, 2002/02/0111