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VwGH 22. 10. 2002, 2001/11/0165 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2004/194ZfV 2004, 101 Heft 1 v. 1.3.2004

§ 33 Abs 1 VwGG (Beschwerde; Einstellung des Verfahrens wegen Gegenstandslosigkeit)

§ 8 Abs 5 FSG (befristete Lenkberechtigung; Bestätigung gemäß § 8 Abs 5 dient nur als Nachweis für fristgerechte Stellung des Antrages auf Verlängerung der Lenkberechtigung mit der damit verbundenen Berechtigung zum Lenken des Kraftfahrzeuges für weitere drei Monate; nach Ablauf der Frist verliert Bestätigung ihren Zweck)

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