§ 6 Abs 2 Z 3 Nö BauO 1996 (Bewilligungsverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; Regelungen über Bebauungsweise, Bebauungshöhe, des Bauwich, die Abstände zwischen Bauwerken oder die zulässige Höhe, soweit sie der Erzielung einer ausreichenden Belichtung der Hauptfenster dienen; Vorschriften der BauTV über Verbot der Beeinträchtigung des Lichteinfalls sind derartige Regelungen über die Höhe)