§ 1 Stmk VergabeG (Geltungsbereich, Vergabe von Lieferaufträgen, Bauaufträgen, Baukonzessionsaufträgen und Dienstleistungsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber; keiner; Verkauf von Notruftelefonen und damit verbundene Dienstleistungen)
§ 10 Abs 4 Stmk VergabeG (Dienstleistungsaufträge, Begriff; Entgeltlichkeit)