§ 84 Abs 3 StVO (Ausnahmebewilligung vom Verbot von Werbungen und Ankündigungen an Straßen außerhalb von Ortsgebieten; „Ankündigung“, Begriff; dem vordringlichen Bedürfnis der Straßenbenützer dienend oder für diese von erheblichem Interesse)
VwGH 14.11.2001, 2001/03/0154