vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 20. 6. 2002, 2000/20/0390 (STRAFVOLLZUG)

JudikaturSTRAFVOLLZUGZfV 2004/165ZfV 2004, 94 Heft 1 v. 1.3.2004

§ 10 Abs 1 StVG (Strafvollzugsortsänderung; Bedachtnahme auf Resozialisierung und Aufrechterhaltung der Sicherheit; Mitglied einer kriminellen Organisation; Überwiegen der Sicherheitsinteressen)

VwGH 20.06.2002, 2000/20/0390

Es ist zwar zutreffend, dass der Strafvollzug, wie dies auch in der Beschw hervorgehoben wird, die Resozialisierung fördern soll und dies gem § 10 Abs 1 Z 2 StVG für eine Strafvollzugsortsänderung sprechen kann. Die Beh hat dies auch im angefochtenen B anerkannt und erwogen. Nach § 10 Abs 1 Z 2 StVG hatte die bel Beh aber gleichfalls auf die Aufrechterhaltung der Sicherheit in den Anstalten Bedacht zu nehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!