§ 142 Abs 1 Z 2-4 GewO 1994 (Gastgewerbe; Voraussetzung der Gewerbeberechtigung)
§ 148 Abs 1 GewO 1994 (Gewerbeausübung in Gastgärten und außerhalb der Betriebsräume und allfällige sonstigen Betriebsflächen; Betriebsanlagengenehmigungsverfahren auch oder nur für Gastgarten).