§ 29 Abs 1 PVG
Personalvertretung 23.06.2003, A 13 - PVAK/03-7
Ein einzelner PV hat kein subjektives Recht auf ungehinderten Telefonzugriff. Den Anspruch auf Beistellung eines Telefonanschlusses und anderer Sachleistungen gegenüber dem DG haben nicht einzelne PV oder Wählergruppen, sondern nur die PVOrg als Kollegialorgane.