§ 41 Abs 1 und 2 PVG
Personalvertretung 11.11.2002, A 28 - PVAK/02-2
Beschwerden an die PVAK, die sich nach ihrem Inhalt gegen ein nicht dem DA zuzurechnendes Verhalten eines einzelnen PV richten, sind unzulässig.
§ 41 Abs 1 und 2 PVG
Personalvertretung 11.11.2002, A 28 - PVAK/02-2
Beschwerden an die PVAK, die sich nach ihrem Inhalt gegen ein nicht dem DA zuzurechnendes Verhalten eines einzelnen PV richten, sind unzulässig.