§ 41 Abs 5 PVG
Personalvertretung 30.09.2002, A 11 - PVAK/02-10
Ein Antrag nach § 41 Abs 5 PVG hat die Behauptung zu enthalten, dass Org des DG Bestimmungen des PVG „innerhalb des letzten Jahres“ wiederholt verletzt haben. Die Jahresfrist ist von der entsprechenden Beschlussfassung des PVOrg zurückzuberechnen. Es muss die wiederholte Verletzung des PVG nicht ein und demselben Organ-(walter) angelastet werden, sondern es genügt, wenn die Verletzung neben dem BM (persönlich) verschiedenen Angehörigen des BM angelastet wird, da diese im Namen und Auftrag des BM handeln und daher ihr Handeln dem BM zuzurechnen ist.