vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Personalvertretung 30. 9. 2002, G 6 - PVAK/02-6

JudikaturZfV 2003/1798ZfV 2003, 817 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 10 Abs 7 PVG

Personalvertretung 30.09.2002, G 6 - PVAK/02-6

Änderungen der Geschäftseinteilung und Organisationsänderungen sind Ausfluss der in die politische Verantwortung des BM gelegenen Organisationshoheit. Die PV muss als Ausfluss der Diensthoheit des BM Organisationsänderungen hinnehmen. Das Mitwirkungsrecht der PV geht nicht so weit, bei aus öffentlichen, budgetären und ähnlichen Gründen vorgesehenen Organisationsänderungen Einfluss nehmen zu dürfen. Das Mitwirkungsrecht erstreckt sich nur auf das „Wie“ nicht aber auf das „Ob“ der Organisationsänderung. Organisationsentscheidungen des DG sind daher zu respektieren, soweit sie nicht gesetzwidrig, grob unsachlich oder so gestaltet sind, dass die Interessen der Bed unnötig beeinträchtigt werden. Die Überprüfung der Zweckmäßigkeit einer vorgesehenen Organisationsänderung steht der PVAK nicht zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!