§ 9 Abs 3 lit c und m PVG
Personalvertretung 02.09.2002, A 10 - PVAK/02-11
Bevor der DA eine Stellungnahme zur Absicht des DG, von einem Bed Schadenersatzleistung zu fordern, abgibt, hat er selbst hinreichend den Sachverhalt zu erheben und den Betroffenen hierzu zu hören. Dies gilt umso mehr, wenn der Bed den DA um Vertretung in dieser Angelegenheit ersucht hat.