§ 2, § 9 Abs 4 lit b PVG
Personalvertretung 06.05.2002, A 2 - PVAK/02-8
Welcher Bed am Gendarmerieposten für die Dienstplanung zuständig ist, betrifft nicht nur die Interessen des Bed, zu dessen Aufgaben diese Tätigkeit gehört, sondern auch jene der von der Diensteinteilung betroffenen Bed. Bei dieser Interessenkollision müsse sich der DA jeder Vertretungstätigkeit in dieser Angelegenheit enthalten.