§ 9 Abs 2 PVG
Personalvertretung 03.12.2001, A 20 - PVAK/01-13
Die Übermittlung von als „Verhandlungsniederschriften“ bezeichneten Blankourkunden durch den DStL an den DA, durch deren Unterfertigung der DA die Abhaltung einer in Wahrheit nicht stattgefundenen Verhandlung und die Erzielung des Einvernehmens über die darin genannten Maßnahmen bestätigen soll, ist keine dem Gesetz entsprechende Einschaltung der PV.