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VfGH 10. 6. 2003, B 732/03 (VERFASSUNGSRECHT)

JudikaturVERFASSUNGSRECHTZfV 2003/1753ZfV 2003, 800 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 48a Wr Stadtverfassung (Berufungssenat der Stadt Wien)

Gem § 48a Wr Stadtverfassung iVm § 99 Abs 1 der Wr Stadtverfassung obliegt die E gegen Verfügungen oder E des Mag im eigenen Wirkungsbereich dem Berufungssenat der Stadt Wien.

VfGH 10.06.2003 , B 732/03

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